Die dritte Gruppe wird mobilisiert: diejenigen, die nach dem neuen Gesetzentwurf das Recht auf Aufschub haben

Der neue Gesetzentwurf über die Mobilisierung präzisiert und erweitert die Liste der Personen, die Anspruch auf Aufschub haben. Der Text des Gesetzentwurfs Nr. 10378 ist auf der Website der Werchowna Rada veröffentlicht.

Das Recht, die Einberufung zum Wehrdienst während der Mobilmachung aufzuschieben, wird insbesondere folgenden Personen gewährt:

→ Personen mit Invalidität der Gruppe I oder II oder vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten;

→ Personen, deren Ehegatte ein Mensch mit einer Behinderung der Gruppe I oder II ist und/oder einer ihrer Elternteile oder die Eltern ihres Ehegatten ein Mensch mit einer Behinderung der Gruppe I oder II ist, sofern diese Menschen mit Behinderungen eine wehrpflichtige Person zu ihrer Betreuung gewählt haben;

→ Frauen im Mutterschaftsurlaub, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, sowie wenn das Kind für einen Zeitraum zu Hause betreut werden muss, der die in einem ärztlichen Bericht angegebene Dauer der häuslichen Betreuung nicht überschreitet, jedoch nicht länger als bis das Kind das sechste Lebensjahr vollendet hat;

→ Schwangere Frauen.

Darüber hinaus sind die derzeitigen Abgeordneten der Ukraine und die Mitglieder der Werchowna Rada der Autonomen Republik Krim von der Wehrpflicht befreit;

Nach dem Gesetzentwurf sind folgende Personen während der Mobilmachung oder für einen bestimmten Zeitraum nicht wehrpflichtig:

→ Bewerber für eine berufliche (beruflich-technische), berufliche Vor-Hochschul- und Hochschulausbildung, die in einer Vollzeit- oder dualen Ausbildung eingeschrieben sind und ein höheres Ausbildungsniveau als das zuvor in einem Fachbereich (Beruf) erreichte erreichen, sowie Doktoranden, die in einer Vollzeit- oder dualen Ausbildung eingeschrieben sind;

→ wissenschaftliche und wissenschaftlich-pädagogische Mitarbeiter von Hochschulen und Fachhochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen, die einen akademischen Titel und/oder einen wissenschaftlichen Abschluss haben, sowie pädagogische Mitarbeiter von professionelle HochschulbildungWissenschaftliche Einrichtungen und Organisationen mit akademischen Titeln und/oder akademischen Abschlüssen sowie pädagogisches Personal von Einrichtungen des spezialisierten Hochschulwesens, des berufsbildenden (beruflich-technischen) Schulwesens und des allgemeinen Sekundarschulwesens, sofern sie an ihrem Hauptarbeitsort an Hochschulen oder spezialisierten Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen, berufsbildenden (beruflich-technischen) Schulen oder Einrichtungen des allgemeinen Sekundarschulwesens arbeiten Vollzeit.

Darüber hinaus werden Wehrpflichtige während der Mobilmachung nicht aus dem Kreis der Bürger einberufen, die gedient und wurden aufgrund der Entlassung aus der Gefangenschaft aus der Reserve entlassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sie mit ihrer Zustimmung in Anspruch genommen werden können.

Quelle liga.net
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