Polen wird die Dauer des legalen Aufenthalts von Ukrainern verkürzen
Polen hat die Bedingungen für die Verlängerung des legalen Aufenthalts von ukrainischen Staatsbürgern mit UKR-Status bekannt gegeben: Sie sind viel kürzer als erwartet.
Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde auf der Website des Büros des Premierministers veröffentlicht. Dem Entwurf zufolge soll der vorübergehende Schutz für Ukrainer zunächst bis zum 30. Juni 2024 verlängert werden. Sie wird auch eine Reihe von Änderungen am Sondergesetz für Ukrainer einführen.
Die neuen Änderungen des Flüchtlingsgesetzes werden am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Sie sehen die Legalisierung des Aufenthalts in Polen für die entsprechenden Kategorien von Ukrainern in einem neuen Format vor. Die entsprechenden Änderungen sollten im ersten Quartal 2024 angenommen werden.
Daher wird der Aufenthalt der ukrainischen Flüchtlinge in Polen bis zum 30. Juni 2024 verlängert und nicht, wie bisher geplant, bis September. Außerdem dürfen bis zu diesem Zeitpunkt bestimmte Kategorien von Ukrainern in Gebäuden für kollektives Wohnen leben.
Ukrainer, die sich mit einem Visum oder einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhalten, dürfen sich bis zum 30. Juni 2024 legal im Land aufhalten.
Die Politiker haben bereits angekündigt, dass die Ukrainer mit Kürzungen der staatlichen Sozialleistungen rechnen müssen.