Das Ministerkabinett hat die Regeln für den Handel mit Gebrauchtwagen aktualisiert

Die veröffentlichten Änderungen gelten nur für Wirtschaftsunternehmen. Es gibt noch keine Änderungen für Einzelpersonen.

Es wurden Änderungen für den Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwagen vorbereitet. Das ukrainische Innenministerium hat einen Resolutionsentwurf des Ministerkabinetts veröffentlicht. Das Dokument zielt darauf ab, den Markt zu entschatten und die Haushaltseinnahmen zu erhöhen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass eine Privatperson, die ein Fahrzeug zum Verkauf an ein Unternehmen überträgt, das im Kommissionshandel mit Fahrzeugen tätig ist, Angaben zum durchschnittlichen Markt- oder Schätzwert machen muss, der gemäß dem Gesetz (nach Wahl der Privatperson) ermittelt wird.

Darüber hinaus werden Unternehmen, die im Kommissionshandel mit Fahrzeugen tätig sind, sich weigern, Fahrzeuge ohne ein Dokument, das ihren Wert bestätigt, in Kommission zu nehmen, wenn die Einkünfte aus dem Verkauf von Fahrzeugen steuerpflichtig sind.

 

Quelle auto.24tv
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