Die Ukraine wird künftig Lizenzen mit einem QR-Code ausstellen – wer muss die alte Lizenz ersetzen?
Durch die erheblichen Fortschritte in der Technologie ist die Wahrscheinlichkeit von Dokumentenbetrug gestiegen. Daher liegt die Notwendigkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen zur Verringerung dieses Risikos auf der Hand.
Künftig werden Führerscheine und Kfz-Zulassungsbescheinigungen mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, um das Risiko von Fälschungen zu verringern. Gemäß dem vom Ministerkabinett der Ukraine verabschiedeten Beschluss Nr. 1358 trat diese Änderung am 26. Dezember in Kraft.
Nach diesen Änderungen werden die Dienststellen des Innenministeriums den Bürgern verbesserte Dokumente mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen ausstellen. Sie werden sowohl in den Führerschein als auch in die Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge eingetragen. Es ist wichtig, dass die Schutzschicht der Dokumente mit einer speziellen Kennzeichnung versehen wird.
Das Bescheinigungsformular enthält außerdem einen QR-Code in der unteren rechten Ecke, der einen Link zum Online-Dienst des Hauptzentrums des Innenministeriums enthält. Mit diesem Dienst können Sie die in das Zertifikat eingegebenen Daten überprüfen. Dadurch wird das Fälschungsrisiko erheblich verringert und die Möglichkeit geschaffen, die Rechtmäßigkeit der Kfz-Zulassungsbescheinigung online zu überprüfen.
Derzeit arbeitet das Hauptdienstleistungszentrum des Innenministeriums aktiv an der Einführung neuer Sicherheitsmerkmale auf Führerscheinen und Kfz-Zulassungsbescheinigungen.
Die Dienstleistungszentren des Innenministeriums werden verbesserte Formen dieser Dokumente ausstellen, bis sie vollständig verwendet werden, spätestens jedoch bis zum 1. August 2024. Ab diesem Datum werden den Bürgern Führerscheine und Zulassungsbescheinigungen mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestellt.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Bürgerinnen und Bürger die zuvor ausgestellten Führerscheine und Kfz-Zulassungsbescheinigungen weiterhin verwenden können. Diese Dokumente bleiben für den Zeitraum gültig, für den sie ausgestellt wurden, und können nur auf Antrag des Bürgers gegen neue Dokumente ausgetauscht werden.