Ukrainische Abgeordnete schlagen vor, Autos für das Militär zollfrei zu stellen

Die Abgeordneten der Werchowna Rada schlagen vor, die Zollabfertigung von Autos für Soldaten und andere Zivilisten, die von der militärischen Aggression gegen die Ukraine betroffen sind, auf Null zu setzen. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe 10353 und 10354 wurden auf der Website des Parlaments registriert.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine vorübergehende Befreiung von den Einfuhrabgaben ab dem 1. Januar 2024 (oder dem Datum des Inkrafttretens dieser Ausgabe) bis zum 31. Dezember des Jahres vor, das auf das Jahr der Verhängung des Kriegsrechts in der Ukraine und das Jahr folgt, in dem das Kriegsrecht in der Ukraine beendet oder aufgehoben wird, und zwar für Personenkraftwagen, deren Aufbauten, Anhänger und Sattelanhänger, Aufbauten von Anhängern und Sattelanhängern, Motorräder, Fahrzeuge für die Beförderung von mehr als 10 Personen, Fahrzeuge für die Beförderung von in das Zollgebiet der Ukraine eingeführten Waren.

Das Dokument sieht die Freizügigkeit von Bürgern vor, die den Status von Kombattanten haben, von Bürgern, die während der Mobilisierung zum Militärdienst einberufen wurden (mit Ausnahme von offiziell anerkannten Deserteuren), von Söhnen und Töchtern, Eltern, Brüdern und Schwestern von Personen, die infolge eines militärischen Angriffs auf die Ukraine ums Leben gekommen sind, sowie von Fahrzeugen, die infolge eines militärischen Angriffs auf die Ukraine beschädigt wurden.

Personen, die einer dieser Kategorien angehören (oder ordnungsgemäß bevollmächtigte Personen im Namen der jeweiligen Bürger), dürfen jeweils ein Fahrzeug in die Ukraine einführen. Unter diesen Bedingungen können auch Personen, die ihre Fahrzeuge offiziell an militärische Einheiten übergeben haben, die an Maßnahmen zur Abwehr und Abschreckung eines bewaffneten Angriffs auf die Ukraine teilnehmen, ein Fahrzeug einführen.

“Die in diesem Artikel vorgesehene Befreiung von den Einfuhrabgaben gilt nicht für Waren mit Ursprung in einem Land, das gesetzlich als Besatzungsstaat und/oder als gesetzlich anerkannter Aggressorstaat gegenüber der Ukraine anerkannt ist, oder für Waren, die aus dem besetzten und/oder vorübergehend besetzten Gebiet der Ukraine, das gesetzlich als Besatzungsstaat (Aggressor) definiert ist, eingeführt werden”, heißt es in dem Dokument.

Quelle uamotors
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